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Grüne und damit nachhaltige Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basis-Rente wird auch gerne als Rürup-Rente bezeichnet. Da diese Altersvorsorge vor allem als Renten-BASIS für Selbständige angedacht ist, sprechen wir somit immer von der BASIS-Rente.

Die Basis-Rente stellt in der Regel den Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Selbständige sind meistens nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. So haben Selbständige die Wahl zwischen einer freiwilligen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und/oder einer freiwilligen Beitragszahlung in die Basis-Rentenversicherung.

Dabei müssen Selbständige beachten, dass mit der freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kein Versicherungsschutz zur Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten werden kann.

Basis-Berufsunfähigkeitsrente (BU)

Es gibt aber auch einen guten Grund für nicht Selbständige auf die Basis-Rente zu setzen. Mit der Basis-Rentenversicherung kann die Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) steuerlich optimiert werden. Wenn der Risikobeitrag für die Berufsunfähigkeit in der Basisrente weniger als 50% beträgt, ist eine Kombination aus grüner Altersrente und grüner Berufsunfähigkeitsrente möglich.

Ein Nachteil der Basis-Rente ist die voll nachgelagerte Besteuerung aller Rentenleistungen – somit auch der Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist die Kombination ausschließlich bei Selbständigen (auch nebenberuflich Selbständigen) und bei gutverdienenden mit hohen Steuersätzen sinnvoll.

Ein weiterer Nachteil der Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Schicht III (private Berufsunfähigkeitsversicherung) bieten eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-K) an. Mit der AU-K wird eine AU-Rente bezahlt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate lang andauert. Im Unterschied zur BU-Rente darf bei der AU-Rente eine Aussicht auf Besserung bestehen. Eine AU- Leistung wird so beispielsweise auch bei einer Risikoschwangerschaft oder einem komplizierten Bruch erbracht.

Grüne Basisrente ist flexibel

Wer weiß im Rahmen seiner Selbständigkeit schon am Anfang eines Jahres wie hoch das zu versteuernde Einkommen ausfallen wird. Am Jahresende eines Steuerjahres entscheidet sich, wie hoch der Einkommenssteuersatz ausfallen wird. Mit der Basisrente kann der Einkommensteuersatz reduziert und die Steuerlast auf das Rentenalter verschoben werden. Zwei Vorteile bringt das mit sich:

  1. Steuerlast wird verschoben und das gesparte Kapital erwirtschaftet Erträge für die Altersvorsorge 
  2. Die Steuerlast im Rentenalter ist i.d.R. niedriger als während der aktiven Erwerbstätigkeit.

Mit der Basis-Rente kann die Steuerlast flexibel gesteuert werden. Über  Einmalzahlung in die Basis-Rente kann die Steuerlast reduziert werden. Viele Selbständige nutzen diese Möglichkeit und gestalten so flexibel ihre Altersvorsorge.

Basis-Rentenbeiträge sind Sonderausgaben

Wichtig zu wissen ist, dass die Basis-Renten-Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden können. Dabei ist der Sonderausgabenabzug auf den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) begrenzt. Damit können über 20.000,- EUR als Sonderausgabenabzug jedes Jahr geltend gemacht werden. Bei verheirateten Paaren ist es das Doppelte. Wer den Höchstbetrag ausschöpfen möchte, muss sich jährlich nach § 10 Abs. 3 EStG informieren, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung verändert hat.

Zusammenfassung – Grüne Basisrente

Die Basis-Rente ist für Selbständige geeignet, flexibel ihre Altersversorgung aufzubauen. Auch die steuerliche Optimierung der Berufsunfähigkeitsversicherung für gutverdienende Angestellte ist sinnvoll. Ansonsten ist von der Basisrente abzusehen. 

Nachhaltigkeit in der grünen Basisrente

Der große Unterschied zwischen der Basis-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass über die Basis-Rente Kapital für den Versicherten (VersicherungsnehmerIn) angesammelt wird, welches zur Erwirtschaftung von Rendite im Kapitalmarkt investiert wird. Die gesetzliche Rente hingegen arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip. Die Beitragszahler von heute finanzieren die Rente der heutigen Rentner, im Vertrauen darauf, dass das Solidaritätsprinzip auch in der Zukunft funktioniert, wenn die eigene staatliche Altersrente bezogen wird (Generationenvertrag). Deshalb spielen bei der gesetzlichen Altersrente (GRV) Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Kriterien) aufgrund fehlendem Kapitalsammelbecken nur eine untergeordnete Rolle. Ganz anders hingegen bei der Basis-Rente. Hier wird über den Lauf der Jahre sehr viel Kapital angesammelt und damit investiert. Dieses Kapital sollte nicht unnachhaltig angelegt werden, sondern nach ethisch-ökologischen Werten. Die »Grüne Rente« gewährleistet die Kapitalanlage im Sinne der Nachhaltigkeit!

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