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Wichtigster privater Versicherungsschutz – meine grüne Berufsunfähigkeitsrente 

Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließe ich die konkreteste Versorgungslücke, die sich aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Deutschland ergibt. Denn im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls erhalte ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistung, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nur wenn ich vollständig erwerbsgemindert bin, also nicht mehr als 3 Stunden, egal in welchem Beruf arbeiten kann, erhalte ich die vollständige Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann ich noch zwischen drei und sechs Stunden in einem Beruf, welcher mir durch die Bundesagentur für Arbeit zugewiesen wird, arbeiten, erhalte ich nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als sechs Stunden erhalten ich keinen sozialen Ausgleich.

Kurz und knapp: Auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist kein Verlass! Deshalb (ver)SICHERE ich mich.

Übrigens: Mache ich mich selbständig, dann kann ich mich nicht einmal mehr über die gesetzliche Rentenversicherung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente absichern. Deshalb gehört zur Selbständigkeit immer auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente, evtl. kombiniert mit einer grünen Basisversorgung zur steuerlichen Optimierung.

Wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt mich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern?

Das ist ganz einfach. Je früher desto besser. Eltern können bereits ihre Kinder entsprechend versichern, so dass aufgrund des sehr jungen Eintrittsalters der Versicherungsbeitrag ein Leben lang sehr günstig bleibt. Spätestens in der Ausbildung oder im Studium sollte ich den Versicherungsschutz aber zum Abschluss bringen. Meistens ist dann gewährleistet, dass ich die Gesundheitsfragen, die ich zu beantworten habe, kein Problem darstellen. Habe ich es versäumt, die Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem ausgebildeten Arbeitsleben zum Abschluss zu bringen – ja, dann habe ich mir zwar Geld gespart,… aber leider ist mit jedem Jahr, das ich gewartet habe, der Risikobeitrag gestiegen.

Was sollte ich mir gönnen – Arbeitsunfähigkeitsklausel und Leistungsdynamik.

Zwei, drei Euro sollte ich mehr investieren für eine Klausel »Leistung bei Arbeitsunfähigkeit«. Mit dieser Klausel muss ich nicht erst berufsunfähig sein, um eine Leistung aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Ein komplizierter Bruch nach einem Radunfall oder eine Risikoschwangerschaft können bereits eine Leistung hervorrufen. Arbeitsunfähig bin ich dann, wenn ich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monate durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Arbeit freigestellt bin. Auch muss ich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (und auch bei Berufsunfähigkeit) keine Beiträge mehr bezahlen. So bleibt mein Versicherungsschutz durch Beitragsfreistellung auch im Fall der Fälle bestehen.

Weiterhin sollte ich mir eine »Leistungsdynamik« gönnen. Die Leistungsdynamik erhöht meine Berufsunfähigkeitsrente während dem Bezug der Rente. Sollte ich länger berufsunfähig sein, habe ich damit einen Inflationsausgleich meiner Berufsunfähigkeitsrente gesichert.

Was sollte ich vermeiden?

Grundsätzlich ist es eine Überlegung wert, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bis zum 67 Lebensalter aus zu finanzieren. Denn die letzten Jahre der Risikoabsicherung sind immer die teuersten und treiben meinen Beitrag nach oben. Lieber spare ich mir etwas Risikobeitrag und erhöhe dafür meine Rentenabsicherung zur »Grünen Altersrente«. Oder ich erhöhe generell meine BU-Rente. Sinnvoll ist deshalb durchaus nicht bis zum 67 Lebensalter den Versicherungsschutz zu zeichnen, sondern nur bis Ende des 63sten Lebensjahres. Aber das liegt in meiner Entscheidung und sollte wohl bedacht sein.

Auf jeden Fall sollte ich vermeiden, eine Berufsunfähigkeits-Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung (Sozialhilfe) abzuschließen. Denn der Staat rechnet die private Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Grundsicherung an. Bestenfalls beträgt meine abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente mehr als 1.000,- Euro im Monat. Dann bin ich auf jeden Fall davor gesichert, staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Warum sollte ich mich für eine grüne, also nachhaltige Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden?

Wenn ich mir das so überlege, dann erhalten Versicherungsgesellschaften für einen sehr langen Zeitraum Risikobeiträge, um für die Versicherten-Gemeinschaft die Risikoabsicherung zur Berufsunfähigkeit bereit stellen zu können. Versicherungsunternehmen investieren dieses Geld, also legen das Kapital im Kapitalmarkt an. Dabei ist es nicht unerheblich, welche Unternehmen, Projekte oder Staaten das Geld erhalten. Denn ich möchte nicht, dass meine Risikobeiträge in beispielsweise grüne Gentechnik, Agro-Chemie (z.B. dem Glyphosathersteller Bayer-Monsanto) oder in die Branche der fossilen Energieerzeugung investiert werden. Entscheide ich mich für die grüne Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann werden meine Gelder im Sinne der Nachhaltigkeit verwendet.

Wie kann eine reine Risikoabsicherung grün und nachhaltig sein?

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die das sogenannte Sicherungsvermögen zur Sicherung der Ansprüche von VersicherungskundInnen vollständig im Sinne der Nachhaltigkeit mit Negativ- wie Positiv-Kriterien versehen. Mit diesen sogenannten ESG-Kriterien (das Akronym »ESG« steht für Environmental – also Umwelt, Social – also Soziales bzw. Gesellschaft und Governance – also gute Unternehmensführung) beschreibt mir der Versicherer wie er mit der Kapitalanlage gewährleistet, dass Umwelt- und Klimaschäden reduziert, soziale Belange gefördert und eine nachhaltige Unternehmensführung gewährleistet werden. Wähle ich einen Berufsunfähigkeitsversicherer der sich zur »Sustainable Finance« (also zur nachhaltigen Finanzbranche) bekennt, stifte ich einen Beitrag zur »Großen Transformation« der »Nachhaltigen Entwicklung«. Meine Beiträge werden so sinnvoll angelegt, gestalten die Zukunft im Sinne der Nachhaltigkeit und stehen denjenigen zur Verfügung, die das schwere Los der Berufsunfähigkeit trifft.

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    Um den Versicherungsschutz beantragen zu können, müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Abgefragt werden Krankheiten, Beschwerden, Funktionsstörungen die innerhalb der letzten fünf Jahre durch Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten behandelt wurden und Operationen, wie stationäre Behandlung innerhalb der letzten 10 Jahre. Wenn Sie möchten, kann hier bereits ein freiwilliger Hinweis gegeben werden. Bitte beachten Sie den Datenschutz – diese Antwort wird per E-Mail übermittelt.
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